AGB

Alle Aufträge werden basierend auf untenstehenden Klauseln angenommen und ausgeführt. Der Kunde anerkennt die Bedingungen durch das mündliche oder schriftliche Erteilen eines Auftrages vollumfänglich als rechtlich bindend.

1. Preise

1.1. Die auf der Webseite genannten Preise sind Richtpreise und variieren je nach Auftragsort und –datum (saisonabhängig). Auf Anfrage wird eine kostenlose Offerte ausgestellt. Offerten, die auf Basis ungenauer oder unvollständiger Angaben erstellt werden, haben bloss Richtpreischarakter. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben und werden stundenweise berechnet.

1.2. Im Mietpreis inbegriffen sind sämtliche Kosten für den in Ihrem Namen engagierten Privatchauffeur, Benzin, gefahrene Kilometer und Leerfahrten vom Standort des Fahrzeugs zum Auftragsort und wieder zurück. Endet die Fahrt nicht in der gleichen Region wie sie beginnt (mehr als 50 km vom Startort entfernt), ist dies in der Anfrage so zu vermerken. Wird in der Anfrage kein Zielort genannt, wird bei Erstellung der Offerte davon ausgegangen, dass die Miete in der gleichen Region endet wie sie beginnt (Umkreis von max. 50 km). RZM LIMO1 behält sich vor, aufgrund einer weiteren Entfernung des Zielorts zum Standort in Cressier FR zusätzlich entstehende Anfahrtskosten vor Ort zu verrechnen (CHF 150.-/h).

1.3. Nicht im Mietpreis enthalten sind ausländische Autobahn-, Fähr- und sonstige Gebühren (Sonderbewilligungen u. ä.), sowie eine Verpflegung und eine allfällige Unterkunft für den Chauffeur (gilt für Mieten ab 6 Stunden).

2. Routenwahl

2.1. Bei der Angabe einer Route anerkennt der Mieter die Verantwortung für die Zugänglichkeit der angegebenen Adressen und die Passierbarkeit der Strecke. Sollte der Mieter Zweifel an der Zugänglichkeit der Adressen oder der Passierbarkeit der Strecke haben, so sind diese bei der Besprechung der Route explizit anzubringen. Zu beachtende Punkte werden in Abschnitt 2b genannt.

2.2. Um zugänglich zu sein müssen Strassen und Einfahrten breit genug sein. RZM LIMO1 Limousinen Service Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 Grundsätzlich gelten für Busse und Lastwagen zugängliche Strassen und Einfahrten auch für Stretchlimousinen als zugänglich. Bei Sackgassen muss entweder eine Wendemöglichkeit gegeben sein oder die Strasse so beschaffen sein, dass das Rückwärtsfahren ohne grosse Probleme möglich ist (Übersichtlichkeit, kein starkes Gefälle). Um passierbar zu sein, darf die Strecke unterwegs nicht durch gesperrte Strassen führen (z. B. Fahrverbote etc.). Sonderbewilligungen für spezielle Strecken sind durch den Kunden vorgängig zu organisieren. Aufgrund des Gewichts der Fahrzeuge (Lincoln Town Car Stretchlimousinen 3.5t, Hummer H2 Stretchlimousinen 5.5t) ist das Gefälle unterwegs zu den einzelnen Adressen bei der Planung ebenfalls zu berücksichtigen (z. B. bei Rebbergen o. ä.). Wegen der Länge der Fahrzeuge sind ausserdem Haarnadelkurven o. ä. zu vermeiden.

2.3. RZM LIMO1 wird die Adressen/Routen in Absprache mit dem Mieter soweit möglich prüfen und eine Empfehlung abgeben. RZM LIMO1 übernimmt jedoch keine Verantwortung für ortsspezifische Besonderheiten und gewährt keine Rückzahlungen für Zufahrtsprobleme während der Miete. Dem Mieter wird nahegelegt, besondere Strecken vorab zu rekognoszieren. Wird eine Adresse als zu kritisch eingeschätzt, empfiehlt es sich, einen nahegelegenen öffentlichen Abhol- oder Ausladeort zu wählen.

3. Reservation

3.1. Eine Annahme der Offerte hat schriftlich zu erfolgen. Es folgt eine Bestätigung des Auftrags, ebenfalls in schriftlicher Form. Der Kunde ist verpflichtet diese zu prüfen und Änderungen oder Korrekturen umgehend anzubringen. Diese erlangen ihre Gültigkeit mit Eintreffen der (angepaßten) schriftlichen Bestätigung beim Kunden. Als zugesichert gelten nur Eigenschaften, die in unseren Auftragsbestätigungen als solche angegeben sind.

3.2. Buchungsänderungen dürfen, sofern möglich, jederzeit in Schriftform angemeldet werden. Bei Änderungen der Mietzeit werden Anpassungen nur vorgenommen, sofern diese mit anderen Mieten vereinbar sind. Es wird dem Kunden nahegelegt, die Buchung erst nach vorsichtiger Planung des Anlasses vorzunehmen, um eine laufende Anpassung der Mietdetails zu vermeiden. Ab fünf Buchungsänderungen behält sich RZM LIMO1 vor, eine zusätzliche RZM LIMO1 Limousinen Service Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung zu stellen.

4. Bezahlung

4.1. Das Fahrzeug ist erst ab Eintreffen der Anzahlung von 50% definitiv reserviert. Trifft nach mehr als 10 Tagen ab Rechnungsstellung keine Zahlung ein, kann das Fahrzeug weitervermietet werden. Die restlichen 50% und allfällige Zuschläge für Zusatzstunden oder während der Fahrt konsumierte Getränke sind am Tag der Fahrt in bar beim Chauffeur zu begleichen. Es werden keine Rechnungen ausgestellt.

4.2. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Betrag in Ausnahmefällen vollständig in bar beglichen werden.

5. Annullierung und Annullierungsgebühren

Ein erteilter Auftrag kann jederzeit und ohne weitere Begründung widerrufen werden.

5.1. Bei frühzeitiger Annullierung (bis 3 Monate vor dem Auftragsdatum) wird 20% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

5.2. Bei Annullierungen innerhalb von drei Monaten vor Auftragsdatum bleibt die gesamte Anzahlung als Annullierungsgebühr bestehen.

5.3. Wird ein Auftrag innerhalb der letzten 7 Tage vor der Auftragsdurchführung annulliert, wird der volle Mietpreis verrechnet.

6. Anpassung der Mietdauer vor Ort

6.1. Je nach Verfügbarkeit und Einsatz des Fahrzeugs kann eine Miete spontan verlängert werden. Pro angebrochene Stunde wird CHF 150.- verrechnet (Nachttarif 200.-/Stunde, 00.00-06.00 Uhr). Bei den Hummerlimousinen betragen die Tarife CHF 250.-/Stunde resp. 280.-/Stunde. Die Aufpreise sind direkt beim Chauffeur in bar zu begleichen. Es besteht kein Anspruch auf spontane Verlängerungen.

6.2. Sofern nicht anders vereinbart besteht bei vorzeitiger Entlassung des Fahrzeugs vom Auftrag kein Anspruch auf Rückerstattung des überschüssig bezahlten Betrages. RZM LIMO1 Limousinen Service Allgemeine Geschäftsbedingungen 4

7. Verhaltensregeln während der Fahrt

7.1. Stretchlimousinen dürfen in der Schweiz von Gesetzes Wegen max. 8 Personen befördern. Das Alter und die Statur der Passagiere sind dabei irrelevant. Es werden auf dieser Vorschrift keine Ausnahmen gewährt.

7.2. In den Fahrzeugen sind für alle Kunden Anschnallvorrichtungen vorhanden. Die Kunden sind gesetzlich dazu verpflichtet, während der Fahrt angegurtet zu bleiben. Bei Widerhandlungen wird jegliche Haftung abgelehnt.

7.3. Eine Ausnahme zu Abschnitt 4b bilden Oldtimer. In klassischen Fahrzeugen (Baujahr vor 1974) sind in der Regel keine Anschnallvorrichtungen vorhanden und entsprechend ist keine gesetzliche Anschnallpflicht gegeben.

7.4. Kindersitze müssen bei Bedarf selbst mitgebracht und montiert werden (Dreipunktegurten vorhanden). Das Mitführen von Kindern in Kindersitzen ist in Oldtimern gemäß Abschnitt 4c nicht zu empfehlen und erfolgt auf Risiko des Kunden.

7.5. Das Rauchen in unseren Limousinen ist aus Rücksicht auf die nächsten Kunden und die Inneneinrichtung nicht erlaubt. Es besteht aber die Möglichkeit, unter Einhaltung der Mietzeit während der Fahrt kurze Pausen einzulegen.

7.6. Es ist untersagt die Dachluken zu öffnen oder aus den Fenstern rauszulehnen. Ebenfalls verboten ist das Rauswerfen von Gegenständen aus den Fahrzeugen. Im Übrigen hat sich der Mieter so zu verhalten, dass an der Inneneinrichtung der Fahrzeuge keine Schäden entstehen. Er wird haftbar für verursachte Reparaturkosten oder außerordentliche Reinigungsosten im und am Fahrzeug (z.B. unverhältnismässige Verunreinigungen oder Beschädigungen der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, EDV-Anlagen). RZM LIMO1 behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen der gebotenen Sorgfaltspflicht durch den Mieter, die Miete vorzeitig abzubrechen und den Mieter in besonders schweren Fällen zu verzeigen. Massgebend ist dabei das Ermessen des Chauffeurs.

7.7. Der Transport von Tieren ist nicht gestattet. Es können im Einzelfall Ausnahmen gewährt werden (Voranmeldung zwingend).

8. Versicherung

Die Insassen und Fahrzeuge sind versichert und entsprechend den gesetzlichen Standards für den Verkehr zugelassen. Die Chauffeure unterstehen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 2. Bei allen Aufträgen RZM LIMO1 Limousinen Service Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 müssen entsprechend Pausen, sowie Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

9. Abbruch der Fahrt / Rückerstattung

9.1. In Fällen höherer Gewalt (z.B. heftiger Schneefall, Eisglätte), können bereits angenommene und bestätigte Aufträge aus Sicherheitsgründen kurzfristig durch RZM LIMO1 abgesagt werden. Der Kunde erhält in diesen Fällen einen Gutschein in der Höhe bereits getätigter Zahlungen.

9.2. Treten obenerwähnte Umstände während der Fahrt ein, ist die Einschätzung des Chauffeurs abschliessend massgebend. Sofern möglich wird RZM LIMO1 eine alternative Transportmöglichkeit organisieren. Die Kosten für den Alternativtransport trägt der Mieter. Der (proportionale) Betrag für den durch RZM LIMO1 nicht erbrachten Teil der Leistung kann jedoch für diese Kosten angerechnet werden. Es werden keine Kosten für auf Eigeninitiative des Kunden organisierte Transporte und Aufenthalte übernommen. Dem Kunden entstehen aus einer abgebrochenen Fahrt keine Haftungsansprüche gegenüber RZM LIMO1.

9.3. Sollte RZM LIMO1 den Vertrag nicht (vollständig) erfüllen können (z.B. wegen Panne) wird der Mietpreis im Umfang des Ausfalls rückerstattet. Welcher Teil des Programms aufgrund des Ausfalls wegfällt ist irrelevant für die Höhe der Rückerstattung. Sofern möglich wird RZM LIMO1 eine alternative Transportmöglichkeit organisieren. Die Kosten für den Alternativtransport trägt der Mieter. Der (proportionale) Betrag für den durch RZM LIMO1 nicht erbrachten Teil der Leistung kann jedoch für diese Kosten angerechnet werden. Es werden keine Kosten für auf Eigeninitiative des Kunden organisierte Transporte und Aufenthalte übernommen. Dem Kunden entstehen aus einer abgebrochenen Fahrt keine Haftungsansprüche gegenüber RZM LIMO1.

10. Gültigkeit

Mit dem Erscheinen neuer Preislisten und Vertragsbedingungen verlieren die bisherigen ihre Gültigkeit.